Möglichkeiten nach der HAK-Matura
AUSÜBUNG EINER UNSELBSTSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT
Die AbsolventInnen der Handelsakademie sind grundsätzlich für höhere kaufmännische und administrative Tätigkeiten in allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung qualifiziert.
Für SchülerInnen ab dem 16. Lebensjahr, welche die Ausbildung an der HAK vorzeitig beenden, besteht die Möglichkeit der weiteren Ausbildung in einem Lehrverhältnis (Anrechnung des 1. Jahrganges als Lehrjahr möglich).
WEITERBILDUNG NACH DEM ABSCHLUSS DER BHAK
AbsolventInnen der Handelsakademie können jedes Studium an Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen und Akademien aufnehmen.
(Achtung: bei manchen Studienrichtungen sind generell zusätzlich zu einem Maturazeugnis noch Aufnahmeprüfungen erforderlich)
ERSATZ DER UNTERNEHMERPRÜFUNG
Für Meisterprüfungen im Rahmen eines Handwerks und zur Zulassung zu reglementierten Gewerben benötigt man die Unternehmerprüfung. Absolvent/innen der HAK ersparen sich die Unternehmerprüfung sowie damit verbundene Kosten.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERÖFFNUNG EINES GEWERBEBETRIEBES
Für die Erlangung eines Gewerbescheines für ein reglementiertes Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis Pflicht. Je nach Art des Gewerbes wird er durch HAK-Abschluss und eine fachliche Tätigkeit unterschiedlicher Dauer erbracht, z.B. für folgende Berufsfelder:
Buchhaltung, Inkassoinstitute, Unternehmensberatung, Versicherungsagent, Vermögensberatung, Arbeitsvermittlung, Immobilienmakler, Transportagent, Spediteure, Reisebüros.